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Ziehwohl

AGB der Ziehwohl© Anhängervermietung

Vermieterin ist Cordelia Reichmann, Rosenstraße 33a, 63768 Hösbach, Domain ziehwohl.de, Telefon 0151 22 35 55 75, E-Mail ziehwohl@t-online.de. Bankverbindung: Sparkasse Aschaffenburg, IBAN DE27 7955 0000 0000 3273 87, BIC BYLADEM1ASA, Kontoinhaber Cordelia Reichmann. Entwurf, keine anwaltliche Prüfung.

1. Vertrag

Der Vertrag kommt mit der bestätigten Reservierung und der Übergabe des ausgefüllten Mietvertrags zustande. Vermietet wird der im Vertrag genannte Anhänger für die angegebene Zeit.

2. Mietzeit und Abgabe

Ein Miettag läuft von 08:00 Uhr bis 08:00 Uhr am nächsten Tag. Die Abgabe ist um 08:00 Uhr. Die Karenzzeit beträgt 30 Minuten, also bis 08:30 Uhr. Eine kostenfreie Stornierung ist nur bis 12 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin möglich. Danach oder bei Nichterscheinen wird die Anzahlung nicht erstattet, und der Anhänger wird wieder frei gegeben. Wer nach 08:30 Uhr zurückgibt, zahlt einen weiteren vollen Miettag.

3. Kaution

Die Kaution beträgt 300 €. Sie kann bei der Abholung bar gezahlt werden und wird mit der Miete verrechnet. Ohne Sicherheitsleistung gibt es keinen Anhänger. Wer zum reservierten Abholzeitpunkt nicht kommt, verliert eine bereits gezahlte Kaution. Der Anhänger ist danach wieder frei.

4. Zugfahrzeug

Die Hinweise auf der Seite zu Führerscheinklassen sind ohne Gewähr und können abweichen. Der Mieter ist allein dafür verantwortlich, das richtige Zugfahrzeug zu benutzen. Er muss prüfen, ob Anhängelast, zulässiges Gesamtgewicht des Gespanns, Kupplung, Führerscheinklasse und Versicherung ausreichen. Der Anhänger darf nur mit dem Pkw gezogen werden, der bei der Reservierung angegeben ist. Der Anhänger hat eine Haftpflicht- und eine Teilkaskoversicherung. Eine Vollkasko besteht nicht. Fahrten ins Ausland sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Die Kaution beträgt dann 1.500 € statt 300 €. Ohne diese Zustimmung und ohne Zahlung der erhöhten Kaution ist die Auslandsfahrt nicht gestattet. Der Mieter trägt die Selbstbeteiligung der Teilkasko und jeden Schaden, den die Versicherung nicht ersetzt, einschließlich Bergung, Beschlagnahme und Mietausfall. Die Selbstbeteiligung der Teilkasko trägt der Mieter, so wie es bei Mietfahrzeugen üblich ist. Er zahlt den Betrag, den der Versicherer als Selbstbeteiligung in Rechnung stellt, zuzüglich eines nicht ersetzten Schadens. Ein anderes Zugfahrzeug braucht die vorherige Zustimmung des Vermieters und eine Änderung im Mietvertrag.

Nach § 31 StVZO darf der Führer das Fahrzeug oder Gespann nicht in Betrieb nehmen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass es nicht vorschriftsmäßig ist. Er ist damit dafür verantwortlich, dass die zulässige Anhängelast, die Stützlast und die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination eingehalten werden. Die Grenze der Anhängelast steht in § 42 StVZO, die der Achslast und der Gesamtmasse in § 34 StVZO. Es gilt der kleinere Wert aus Gesetz, Fahrzeugschein und Kupplung.

5. Führerschein

Bitte bring am Tag der Abholung einen gültigen Führerschein und einen gültigen Personalausweis mit. Die Angaben im Ausweis müssen mit dem Führerscheininhaber übereinstimmen. Der Führerschein muss zur Kombination aus dem angegebenen Pkw und dem gebuchten Anhänger berechtigen. Ohne beides können wir den Anhänger leider nicht mitgeben. Die vereinbarten Kosten bleiben trotzdem bestehen.

Maßgeblich ist die zulässige Gesamtmasse in den Papieren, nicht das Gewicht auf der Waage. Zusätzlich darf die Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschritten werden. Es gilt der kleinere Wert.

FührerscheinSeit wannAnhänger
Klasse BKlassen B und BE seit 1. Januar 1999Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse immer. Schwererer Anhänger nur, wenn Pkw plus Anhänger zusammen höchstens 3.500 kg zulässige Gesamtmasse haben.
B96, Schlüsselzahl 96Eingeführt am 19. Januar 2013Kombination über 3.500 kg bis höchstens 4.250 kg zulässige Gesamtmasse. Keine eigene Klasse, Schulung ohne Prüfung.
Klasse BE, ab 19. Januar 2013Begrenzung seit 19. Januar 2013Anhänger bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse hinter einem Zugfahrzeug der Klasse B.
Klasse BE vor dem 19. Januar 2013BesitzstandAnhänger darf über 3.500 kg zulässige Gesamtmasse liegen. Beim Umtausch oft Schlüsselzahl 79.06.
Alte Klasse 3, ausgestellt vor dem 1. Januar 1999Alte Klassen bis 31. Dezember 1998Entspricht nach Umtausch in der Regel B, BE, C1 und C1E. Hinter einem Pkw Anhänger bis 3.500 kg. Mit Schlüsselzahl 79.06 auch schwerer, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt.

6. Rechenbeispiel

Pkw 1.900 kg zulässige Gesamtmasse plus Anhänger 1.300 kg = 3.200 kg. Das liegt unter 3.500 kg, Klasse B reicht.

Pkw 2.400 kg plus derselbe Anhänger 1.300 kg = 3.700 kg. Klasse B reicht nicht. B96 reicht, weil 3.700 kg unter 4.250 kg liegen. BE reicht auch.

Ein Anhänger mit genau 750 kg zulässiger Gesamtmasse darf mit Klasse B auch hinter einem Pkw von 2.400 kg gezogen werden, weil die 750-kg-Grenze unabhängig von der Summe gilt. Die Anhängelast im Fahrzeugschein des Pkw muss trotzdem ausreichen.

7. Fahrer

Bei Abholung sind Personalausweis und gültiger Führerschein vorzulegen. Der Anhänger darf nur vom im Vertrag genannten Mieter oder einem von ihm benannten Fahrer mit passender Fahrerlaubnis geführt werden. Für diese Personen haftet der Mieter wie für sich selbst.

8. Ladungssicherung

Der Autotransporter mit 2.700 kg kostet 109 € je Miettag. Von Samstag 08:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr kostet er 190 €. Die Autotransporter mit 2.700 kg, 3.000 kg und 3.500 kg haben eine elektrische Winde. Die Winde ist im Tagespreis enthalten. Vier Auto-Spanngurte können für 10 € dazu gemietet werden und sind vollständig zurückzugeben. Der Mieter ist allein für die korrekte Ladungssicherung verantwortlich, § 22 StVO. Das gilt auch für ein transportiertes Fahrzeug, für Gurte, Unterlegkeile und die Einhaltung von Nutzlast, Stützlast und Fahrzeugbreite. Ladung und transportierte Fahrzeuge sind nicht versichert. Verstöße, Bußgelder und Verwarnungen werden an den Mieter weitergeleitet. Dafür wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 € berechnet.

9. Nutzung

Der Mieter nutzt den Anhänger verkehrsüblich, sichert die Ladung und beachtet die Geschwindigkeitsregeln für Gespanne. Untervermietung und Einsatz außerhalb der Straßenverkehrs-Ordnung sind nicht erlaubt.

10. Haftung

Der Mieter haftet für Schäden am Anhänger während der Mietzeit, für verlorene Teile, für Bußgelder und für Kosten der Bergung, des Abschleppens und des Mietausfalls, soweit er sie zu vertreten hat. Die Kfz-Haftpflicht des Anhängers deckt Schäden Dritter, nicht den Schaden am Anhänger selbst.

11. Rückgabe

Der Anhänger wird sauber, besenrein und vollständig zurückgegeben. Wird er nicht sauber übergeben, wird eine Säuberungsgebühr von 130 € berechnet. Ist der Anhänger mit Ölresten oder anderen Betriebsstoffen verschmutzt, wird diese Sonderreinigung extra und nach Aufwand berechnet. Hinterlässt der Mieter Ladung oder andere Gegenstände, die der Vermieter entsorgen muss, werden die tatsächlichen Entsorgungskosten und der wirkliche Aufwand fällig. Der Aufwand richtet sich nach der benötigten Zeit. Braucht die Entsorgung oder Reinigung einen ganzen Tag oder fällt der Anhänger länger aus, wird jeder ausgefallene Miettag zusätzlich zum höchsten Tagespreis berechnet, derzeit 159 €. Mängel sind bei Abholung zu melden, sonst gelten sie als in der Mietzeit entstanden. Eine frühere Rückgabe erstattet den Mietpreis nicht. Nach Überschreiten der Mietzeit darf der Vermieter den Anhänger zurückholen. Die Rückholung wird mit dem höchsten Tagespreis berechnet, derzeit 159 €. Jeder angefangene Tag bis zur Rückgabe wird ebenfalls mit diesem höchsten Tagespreis berechnet. Zubehör, Ersatzrad, Rampen und Winde sind vollständig zurückzugeben.

12. Schluss

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sind einzelne Punkte unwirksam, bleibt der Rest bestehen.